Bestattungsvorsorge

Beerdigungsvorsorge-Verträge können mit Bestattern nach einem ausführlichen Beratungsgespräch über die Möglichkeiten der Bestattung geschlossen werden. Auf diesem Wege kann man Wünsche und Vorstellungen zur eigenen Bestattung bereits vertraglich festlegen, Erben mit der Organisation und (mittels einer Sterbegeldversicherung) vom finanziellen Aspekt entlasten. Ebenso ist der Vertrag rechtsverbindlich und kein Erbe kann in den festgelegten Beerdigungsablauf eingreifen.

Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherungen sind Kapitallebensversicherungen auf den Tod, ihre Beitragssumme ist jedoch niedriger als die einer normalen Lebensversicherung. Zweck dieser Versicherung ist es, Angehörige nach dem eigenen Ableben finanziell zu entlasten , oder einen finanziellen Rahmen zu schaffen für besondere Wünsche und Leistungen zur Beerdigung. Die Höhe der vereinbarten Beiträge ist maßgeblich vom Alter des Versicherten abhängig. Sterbegeldversicherungen sind über Versicherungsunternehmen abzuschließen, die allerdings auch mit Bestattern kooperieren. Oftmals wird eine Sterbegeldversicherung im Rahmen eines Beerdigungsvorsorge-Vertrag abgeschlossen.

Testament

Wenn Sie nicht möchten, dass die gesetzliche Erbfolge darüber entscheidet, wie Ihr Erbe aufgeteilt wird, ist es ratsam ein Testament zu verfassen. Im Testament können Sie eigene Vorstellungen bezüglich des Erbes festlegen und somit eventuell auftretende Streitigkeiten unter Angehörigen vermeiden. In einem Testament können Sie u.a. Verfügungen bezüglich der Erbeinsetzung, zu besonderen Auflagen (Bedingungen für Erbfall), Pflichtteilentziehung oder -beschränkungen treffen. Für die Verfassung eines Testaments nach geltendem Deutschen Recht gibt es zwei Möglichkeiten, das eigenhändige Testament und das Notarielle Testament.

Eigenhändiges Testament

Bei dem eigenhändigen Testament handelt es sich um ein handschriftliches Testament, das man selbst / eigenhändig verfasst und unterschrieben hat. Das Testament muss hierbei vollständig handgeschrieben werden, um gültig zu sein. Ratsam ist in einem handschriftlichen Testament auch die Angabe von Ort und Datum, um im Falle mehrerer widersprüchlicher Testamente feststellen zu können, welches das aktuellste ist. Am Sichersten ist es bei Änderungen des Testaments, das alte handschriftliche Testament zu vernichten. Den Aufbewahrungsort des Testaments sollten Sie bestenfalls einem Angehörigen (Erben) mitteilen, sodass diese im Todesfall wissen, wo es sich befindet.

Notarielles Testament

In einem Notariellen Testament wird Ihr letzter Wille durch einen Notar aufgesetzt und anschließend verwahrt. Bei einem notariellen Testament ist es ratsam die Erben darüber zu informieren, bei welchem Notar das Testament hinterlegt ist, damit diese im Todesfall wissen, wo das Testament verwahrt wird. Nachträgliche Änderungen am Testament sind jederzeit möglich.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht gibt man einer anderen Person (z.B. einem Verwandten) die Berechtigung im Falle einer Notsituation Entscheidungen treffen zu können, wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig ist.

Solch eine Handlungsunfähigkeit kann zum Beispiel durch eine fortgeschrittene Erkrankung an Demenz oder auch bei einer Bewusstseinsstörung (Koma) auftreten, da man hier selbst nicht mehr Entscheiden und seinen Willen kundtun kann.

Damit eine Vorsorgevollmacht rechtswirksam ist, muss der Vollmachtgeber zur Bevollmächtigung einer anderen Person voll geschäftsfähig sein bzw. über seinen freien Willen verfügen.

Es ist ratsam eine Vorsorgevollmacht durch einen Notar anfertigen zu lassen, da dieser Sie umfassend beraten und über alle Rechtswirkungen solch einer Vollmacht aufklären kann.