Bestattungsverfügung

Viele Menschen machen sich zu Lebzeiten keine Gedanken, wie Sie einmal bestattet werden wollen, sodass diese schwere Entscheidung bei den Angehörigen liegt. Die Hinterbliebenen haben jedoch oft keine genauen bzw. lediglich vage Vorstellungen davon, was sich der Verstorbene gewünscht hat. Die Organisation der Bestattung wird somit oft zum heiklen Unterfangen, da man den Verstorbenen möglichst nach dessen persönlichen Wünschen und Vorstellungen beisetzen lassen möchte.

Eine selbst verfasste Bestattungsverfügung hilft den Angehörigen dabei, die richtigen Entscheidungen im Todesfall zu treffen und den Wünschen des Verstorbenen gerecht zu werden. In der Bestattungsverfügung können Sie Wünsche und Vorstellungen zur Art und Weise der Bestattung (Bestattungsart, Trauerfeier, Blumen, etc.) festlegen, um Ihren letzten Willen auch bei der eigenen Bestattung verwirklichen zu können.

Sie können die Bestattungsverfügung entweder handschriftlich verfassen oder Sie nutzen unsere kostenfreie Vorlage. In beiden Fällen sollten Sie die Dokumente mit aktuellem Datum und Ihrer Unterschrift versehen. Bewahren Sie das Dokument irgendwo auf, wo es leicht zu finden ist. Zum Beispiel in einer Mappe mit anderen wichtigen Unterlagen. Sie können es auch einer vertrauten Person übergeben. Eine Bestätigung eines Hausarztes oder eines Notars belegt die zweifelsfreie Verfügung, ist aber nicht zwingend.

Luftbestattungsverfügung

Bei der Luftbestattung wird die Asche des Verstorbenen in der Luft verstreut. Das Verstreuen der Asche erfolgt aus einem Heißluftballon oder Flugzeug heraus. Für die Durchführung einer Luftbestattung ist eine entsprechende Verfügung erforderlich, in welcher festgehalten wird, dass genau diese Bestattungsart gewünscht wird. Es ist somit empfehlenswert, den letzten Willen in Bezug auf diese Bestattungsart bereits zu Lebzeiten durch solch eine Luftbestattungsverfügung festzulegen.

Neben dieser Verfügung ist auch noch eine Genehmigung von Amtswegen erforderlich. Um Zweifel an der Echtheit der Luftbestattungsverfügung vermeiden zu können, ist es ratsam die Verfügung von einer weiteren Person bestätigen zu lassen. Des Weiteren ist es vorteilhaft die Verfügung alle zwei bis drei Jahre neu zu Unterschreiben, um nachweisen zu können, dass Sie Ihren letzten Willen der Bestattungsart nicht geändert haben und um diesem Nachdruck zu verleihen.

Seebestattungsverfügung

Bei dieser Form der Bestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer speziellen wasserlöslichen Urne der See übergeben. Der Verstorbene kehrt somit an den Ursprung allen Lebens zurück und wird Teil der ewigen weiten See. Voraussetzung für eine Seebestattung ist eine besondere Verbundenheit des Verstorbenen zur See bzw. dem Meer. Generell reicht hierfür eine Erklärung der Angehörigen, dass eine solche Bindung bestand und eine Genehmigung von Amtswegen.

Um jedoch ganz sicher zu gehen, dass es bei diesem Bestattungswunsch keine Formalen Probleme auftreten, ist es empfehlenswert eine Seebestattungsverfügung anzufertigen. Aus dieser Bestattungsverfügung sollte ersichtlich sein, dass eine Seebestattung der letzte Wille ist. Die Seebestattungsverfügung übergeben sie bestenfalls einem Angehörigen zur Aufbewahrung oder setzen alternativ einen Verwandten in Kenntnis, dass solch eine Verfügung existiert.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit eine Vorsorge zu treffen, falls Sie irgendwann einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, den eigenen Willen zu äußern bzw. gegebene Sachverhalte nicht mehr selbstständig einschätzen zu können. Es kann jederzeit etwas passieren, das eine Betreuungsverfügung nützlich macht. Im Falle eines schweren Unfalls, eines Infarktes oder einer Demenzerkrankung kann man in die Situation kommen, selbst nicht mehr handlungsfähig zu sein und keine Entscheidungen mehr treffen zu können. Für solch einen Fall können Sie in einer Betreuungsverfügung eine Vertrauensperson benennen, die sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll bzw. Ihre Pflegebelange übernimmt.

Durch diese Vorsorge können Sie vermeiden, das sich in einem o.g. Fall das zuständige Gericht als Betreuungsgericht / Vormundschaftsgericht einschaltet und von Amtswegen einen Betreuer festlegt. Eine Betreuungsverfügung sollte genauso wie eine Bestattungsverfügung möglichst handschriftlich verfasst werden. Empfehlenswert ist hier auch eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Notar, da dieser Sie nochmal genau über die Möglichkeiten und deren Folgen beraten kann.