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Die Überführung eines Verstorbenen ins Ausland wird durch das Übereinkommen über die Leichenbeförderung geregelt. In diesem Abkommen wird festgelegt, wie ein Verstorbener im Falle einer Überführung transportiert werden muss.
Für die Auslandsüberführung Verstorbener ist in jedem Falle eine mehrsprachiger Leichenpass erforderlich. Im Leichenpass werden die persönlichen Angaben des Verstorbenen (Name, Geburtsdatum, Sterbedatum, ggf. Todesursache, Alter, etc.), die Beförderungsart, Abgangs- und Bestimmungsort usw. festgehalten.
Beantragt und ausgestellt wird ein Leichenpass beim zuständigem Standesamt. Die Kosten betragen zwischen 20 und 120 Euro.
Für die Beantragung des Leichenpasses benötigt das Standesamt die Sterbeurkunde, den Totenschein, eine Ärztliche Bescheinigung, dass eine Überführung möglich ist, eine Bescheinigung des Bestatters, dass eine ordnungsgemäße Einsargung stattgefunden hat und ggf. eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichts (bei unklarer Todesursache).
Viele Bestatter bieten diese Leistung an und verfügen über gute Verbindungen zu Behörden und Zollämtern, sodass eine schnelle Überführung des Verstorbenen möglich ist.
Die Auslandsüberführung kann mit dem Flugzeug oder dem Leichenwagen erfolgen.
Für genaue Informationen zur Auslandsüberführung kontaktieren Sie bitte einen Bestatter Ihres Vertrauens. Wir sind Ihnen gern bei der Auswahl eines passenden Bestatters behilflich, nutzen Sie hierfür unser Bestattungsanfrage-Formular.
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