Die Regelung der Ruhezeiten in Deutschland ist abhängig von der Art der Grabstätte, der jeweiligen Friedhofsordnung und dem darin festgelegten Bestattungsrecht. Generell liegt die gesetzlich festgelegte Ruhefrist bei 25 Jahren. Bei einigen Grabstätten, wie dem Wahlgrab, ist eine Verlängerung dieser Ruhezeit jederzeit möglich.
Die Dauer der Ruhezeiten legt der Friedhofsträger anhand einiger verschiedener Kriterien fest. Zu diesen gehören unter anderem die Bodenbeschaffenheit des Friedhofs, die Friedhofsauslastung, die regionale Tradition, die Bodentemperatur sowie der vorhandene Wasserhaushalt des Bodens.
Für genauere Angaben zu den Ruhezeiten in den verschiedenen Bundesländern können Sie sich unter dem Menüpunkt „Rechte & Gesetze“ informieren. Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an den Friedhofsträger Ihrer Stadt, dieser kann Ihnen bezüglich der Ruhezeiten exakte Angaben machen.