Bei der Luftbestattung wird die Asche des Verstorbenen in der Luft verstreut.
Das Verstreuen der Asche erfolgt aus einem Heißluftballon oder Flugzeug heraus. Für die Durchführung einer Luftbestattung ist eine entsprechende Verfügung erforderlich, in welcher festgehalten wird, dass genau diese Bestattungsart gewünscht wird. Es ist somit empfehlenswert, den letzten Willen in Bezug auf diese Bestattungsart bereits zu Lebzeiten durch solch eine Luftbestattungsverfügung festzulegen.
Neben dieser Verfügung ist auch noch eine Genehmigung von Amtswegen erforderlich. Um Zweifel an der Echtheit der Luftbestattungsverfügung vermeiden zu können, ist es ratsam die Verfügung von einer weiteren Person bestätigen zu lassen. Des Weiteren ist es vorteilhaft die Verfügung alle zwei bis drei Jahre neu zu Unterschreiben, um nachweisen zu können, dass Sie Ihren letzten Willen der Bestattungsart nicht geändert haben und um diesem Nachdruck zu verleihen.